Das Verkehrsrecht spielt im Alltag für viele Menschen eine große Rolle. Nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger und Fahrradfahrer haben bestimmte Verkehrsregeln zu beachten. Bei Verkehrsverstößen drohen Bußgelder, Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg, Fahrverbote und im schlimmsten Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Unfällen im Straßenverkehr treten ebenso Streitigkeiten auf wie beim Verkauf von Fahrzeugen und bei der Durchführung von Reparaturen. In allen Fällen ist oft anwaltliche Unterstützung von Nöten. Das Verkehrsrecht ist letztlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.
Das Verkehrsrecht umfasst zahlreiche gesetzliche Vorschriften. Wer die Fahrschule besucht hat, sollte die meisten Verkehrsvorschriften kennen. Gleichwohl treten bei Unfällen im Straßenverkehr – selbst unter Juristen – oft Probleme auf, die Haftungsquote zu bestimmen. Handelt es sich um ein typisches Unfallgeschehen, greift regelmäßig der sog. Anscheinsbeweis. So ist beispielsweise bei einem klassischen Auffahrunfall der Hintermann schuld. Ereignet sich hingegen beim Überholen mit einem Linksabbieger ein Unfall, dann ist die Haftungsfrage schwieriger zu beurteilen. Es sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und die Urteile der Gerichte fallen oft unterschiedlich aus. Dem Geschädigten ist anzuraten, möglichst früh rechtlichen Beistand zu suchen und nicht auf die korrekte Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu vertrauen. Dies gilt insbesondere, wenn noch Personenschäden durch den Unfall verursacht wurden.
Wer schuld an einem Verkehrsunfall ist, der ist oftmals auch mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert, in schwereren Fällen mit Personenschaden unter Umständen sogar einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Weitere Verkehrsstraftaten, wie Trunkenheit im Verkehr oder Fahrerflucht spielen in der Praxis ebenfalls eine große Rolle. Die Verteidigungsstrategie sollte von Anfang an taktisch klug gewählt werden, um erfolgversprechend zu sein. Kommen noch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder andere Ordnungswidrigkeiten hinzu, läppern sich die Punkte in Flensburg. Bei einem Punktestand von nur 8 Punkten ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen im Verkehrsrecht, setzen nach Verkehrsunfällen Ihre berechtigten Forderungen durch und übernehmen die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Statistisch betrachtet ereignet sich auf deutschen Straßen 5-mal pro Minute ein Unfall. Geblitzt werden Autofahrer sicherlich noch häufiger. Sind Sie betroffen, sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartner
RAin Dr. Melanie Besken (Fachanwaltin für Verkehrsrecht)
RA Andree Schlick (Fachanwalt für Verkehrsrecht)