Keine Sondernutzung des Gehwegs für Kraftfahrzeug-Ladekabel
In einem vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall hatte der Kläger bei der für ihn zuständigen Kommune die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt, um seine Elektrofahrzeuge unmittelbar vor seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum aufladen zu können. Für den drei bis sechsstündigen Ladevorgang sollten Kabelbrücken mit einer Höhe […]