Bei Nacherfüllung wegen Sachmangels sind auch Demontagekosten zu tragen.
Ist eine gekaufte Sache mangelhaft und liefert der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, dann hat er auf eigene Kosten auch für die Demontage und den Abtransport der mangelhaften Sache sowie ggf. die Neumontage Sorge zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun mit Urteil vom 21.12.2011 (Az.: VIII ZR 70/08) klargestellt, nachdem es die Sache […]