Falschangaben können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen
In einem vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelten Fall hat eine Ehefrau nach der Trennung von ihrem Ehemann Unterhaltsansprüche geltend gemacht. Sie hat im Verfahren aber verschwiegen, dass sie inzwischen einen Mini-Job angefangen hatte und selbst über Einkünfte verfügte. Stattdessen gab sie wahrheitswidrig an, dass sie sich Geld von Verwandten geliehen hätte, um ihren Lebensunterhalt zu […]