Mobilfunkanbieter dürfen zur Klärung der berechneten Forderungen nicht auf Drittanbieter verweisen
Je nachdem, welche Dienste mit einem Mobilfunkgerät in Anspruch genommen werden, tauchen auf der Rechnung unter Umständen auch Forderungen von Drittanbietern auf, z.B. für Informations- oder Unterhaltungsdienste, kostenpflichtige Serviceleistungen und Hotlines. Bestreitet der Kunde dann, diese Dienste in Anspruch genommen zu haben, wird er vom Mobilfunkunternehmen regelmäßig an den Drittanbieter zur weiteren Klärung verwiesen. Dieser […]