Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Krankheit.
Kann ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub auf Grund von Krankheit nicht nehmen, so verliert er den Urlaubsanspruch nicht. Der nicht genommene Jahresurlaub ist ggf. durch eine Geldleistung abzugelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.01.2009 (AZ.: C-350/06 und C-520/06) klargestellt. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu der Gesetzeslage in Deutschland. Nach den deutschen Vorschriften verfällt […]