Bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad droht Führerscheinentzug.
Auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 02.09.2008 (Az.: 7 B 2323/08) der Führerschein entzogen werden. Sofern angesichts des Blutalkoholgehalts eine mangelnde Kraftfahreignung festgestellt werden könne und ein medizinisch-psychologisches Gutachten auch für die Zukunft eine negative Prognose aufstelle, dann sei der Führerscheinentzug gerechtfertigt. Dabei sei unerheblich, […]