Rücktrittsrecht des Autokäufers bei sicherheitsrelevantem Mangel
Das Recht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, setzt voraus, dass der Verkäufer zuvor erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert worden ist. Nur wenn eine solche Nachbesserung in Ausnahmefällen für den Käufer unzumutbar ist, kann er den sofortigen Vertragsrücktritt erklären. Eine solche Ausnahme hat der Bundesgerichtshof im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs angenommen, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel gegeben ist, der nur […]