Kein Bußgeld bei Einsatz von „Hilfspolizeibeamten“
In einigen Städten werden zur Verkehrsüberwachung sog. „Stadtpolizisten“ eingesetzt, bei denen es sich weder um Polizeibeamte noch um sonstige städtische Bedienstete handelt. Vielmehr sind es Leiharbeitskräfte eines privaten Dienstleisters. Stellen solche vermeintlichen Polizisten beispielsweise Parkverstöße fest, dann kann auf der Grundlage dieser Feststellungen kein Bußgeld von der Straßenverkehrsbehörde erhoben werden. Dies hat das OLG Frankfurt […]