Lohnerhöhungen sind betriebsübergreifend zu gewähren.
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darf eine Gruppe von Arbeitnehmern gegenüber einer anderen Gruppe von Arbeitnehmern nicht schlechter gestellt werden, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Bei einer betriebsübergreifenden Lohnerhöhung darf daher nicht ein einzelner Betrieb ausgeschlossen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 03.12.2008 (Az.: 5 AZR 74/08) entschieden. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer […]