Lange Standzeit ist beim Gebrauchtwagenkauf kein Mangel.
Wenn ein älterer Gebrauchtwagen vor dem Verkauf längere Zeit stillgelegt war, dann begündet dies nicht zwangsläufig einen Mangel der Kaufsache. Bei der Frage der Mangelfreiheit kann nicht auf die Standzeit als solche abgestellt werden. Vielmehr ist entscheidend, ob das Fahrzeug standzeitbedingte Mängel aufweist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.02.2009 ( Az.: VIII ZR […]