Heimliches Mithören eines Telefonats
Die Aussage eines Zeugen, der ein Telefonat heimlich mit angehört hat, ist vor Gericht nicht verwertbar. Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom 10.07.2014 (AZ.: 222 C 1187/14) das heimliche Mithören eines Telefonats als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet und wies daher die Klage eines Händlers, der einen Vertragsabschluss am Telefon behauptete, ab. Zwar hatte […]