Geldbuße für Nutzung einer Navi-Fernbedienung
Nicht nur die Nutzung eines Handys am Steuer ist bußgeldbewährt. Unter die Vorschrift fallen alle der Information oder Organisation dienenden elektronischen Geräte. Demzufolge hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 05.02.2020 (Az.: III-1 RBs 27/20) ein in erster Instanz ergangenes Urteil bestätigt, mit welchem ein Fahrzeugführer zu einer Geldbuße in Höhe von 100,00 € verurteilt […]