Rentner muss Hinzuverdienst nicht für den Unterhalt der Exfrau einsetzen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit einem Fall befasst, in welchem ein 78 Jahre alter Mann noch eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübte, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Er verfügte nämlich nur über eine Altersrente und Ehrensold in Höhe von insgesamt 473,00 € monatlich. Seine geschiedene Ehefrau wollte im Rahmen ihres Unterhaltsanspruchs von diesen Einkünften profitieren. Das […]