Härtefallscheidung bei jahrelangen Gewalttätigkeiten und Drohungen
Grundsätzlich kann eine Ehe erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Nur ausnahmsweise muss dieses Trennungsjahr nicht abgewartet werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall bejaht, […]