Kein Kündigungsgrund trotz Beleidigung des Chefs als Psychopathen
In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall wurde die vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung für unbegründet gehalten, obwohl der betroffene Arbeitnehmer seinen Chef als Psychopathen bezeichnet hatte. Das Gericht war der Auffassung, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung nicht gegeben sei. Zwar könne eine solche grobe Beleidigung als Ehrverletzung des Vorgesetzten grundsätzlich zur Kündigung […]