Dauerhaftes Lüften wegen Schimmelbefalls ist unzumutbar.
Wenn in einer Mietwohnung Schimmelbefall nur dadurch verhindert werden kann, dass ständig gelüftet wird, dann ist dies für den Mieter unzumutbar und begründet einen Mietmangel. In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München hatte eine Mieterin geklagt, nachdem sich Schimmel in erheblichem Ausmaß in der Wohnung gebildet hatte und die Vermieterin sich unter Hinweis auf unzureichende […]