Schadenersatzanspruch des Mieters setzt Anzeige des Mangels voraus
Ist die Mietsache mangelhaft, so ist der Mieter grundsätzlich verpflichtet, den Mangel seinem Vermieter anzuzeigen und diesem Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der Mieter diese Mängelanzeige und beseitigt er den Mangel selbst, kann er die hierfür anfallenden Kosten nicht ersetzt verlangen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München auch dann, wenn der Mangel […]