Button Beschriftung mit „bestellen“ statt „kostenpflichtig bestellen“ berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Vertrages
Ein Online-Käufer ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dem Begehren gescheitert, die Bestellung eines Elektroautos rückgängig machen zu wollen. Bei dem Online-Kauf des Elektroautos war die abschließende Schaltfläche im Bestellprozess entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit „bestellen“ anstatt mit „zahlungspflichtig bestellen“ bezeichnet worden. Diese sog. Button-Lösung soll gemäß § 312j Abs. 3, 4 […]