Geldstrafe für Autofahrer, der dem Blitzer einen Stinkefinger zeigt
Dass das Zeigen des sog. „Stinkefingers“ gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr eine Beleidigung darstellt und strafrechtlich geahndet wird, ist allgemein bekannt. Überrascht wurde aber ein Autofahrer, der nicht einem anderen Verkehrsteilnehmer, sondern einem Geschwindigkeitsmessgerät bei der Durchfahrt den „Stinkefinger“ gezeigt hatte. Er wurde deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 5.000,00 € verurteilt. […]