Etwa 60 % der Bundesbürger wohnen zur Miete. Bundesweit hat jeder fünfte Rechtsstreit vor deutschen Gerichten mietrechtliche Bezüge. In Ballungszentren wie Berlin liegt die Quote noch höher. Hier ist jeder dritte Rechtsstreit dem Mietrecht zuzuordnen.
Ausgangspunkt für die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien eines Mietvertrages ist die Tatsache, dass die Mietsache auf Vermieterseite immer einen erheblichen Teil des Vermögens und auf Mieterseite den Lebensmittelpunkt darstellt. Aus diesen gegensätzlichen Interessen können sich viele Streitigkeiten ergeben. Deshalb ist es für beide Parteien wichtig, zu Beginn des Mietverhältnisses so viele Streitpunkte wie möglich durch Abschluss eines ordnungsgemäßen und wirksamen Mietvertrages zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass besonders viele Vermieter sich anfangs noch im guten Glauben befinden und darauf hoffen, dass „schon alles gut gehen werde“. Wenn der Mietvertrag geschlossen worden ist, bestehen seitens der Vermieter aufgrund des starken Kündigungsschutzes erhebliche Schwierigkeiten, sich von dem Mietvertrag zu lösen. Die tägliche Beratungspraxis zeigt, dass Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Eigentumsrechte an einem vermieteten Objekt überschätzen. Je-dem Vermieter soll von Anfang an bewusst sein, dass sein Mieter durch einen Mietvertrag ein starkes, eigentumsgleiches Recht erwirbt, das in vielfacher Hinsicht durch zwingende gesetzliche Regelungen zusätzlich gestärkt wird. Eine Vielzahl von Vorschriften im deutschen Mietrecht, wie etwa eine leichtere Kündigungsmöglichkeit, sind erst gar nicht vertraglich abdingbar.
Das Mietrecht ist stark vom Richterrecht geprägt. Es empfiehlt sich daher bei aufkeimenden Problemen während der Mietzeit, anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter, z. B. bei dem Auftreten von Mängeln in der Mietsache, bei Streitigkeiten über den Inhalt der Hausordnung oder bei Nichtzahlung der Miete. Insbesondere in dem letzteren Fall ist es für die Vermieter dringend notwendig, schnellstmöglich zu handeln und das Mietverhältnis zu kündigen, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, da aufgrund der Verfahrensdauer vor den deutschen Gerichten die Zeit häufig drängt, um höhere Schäden zu vermeiden. Für die Parteien selbst ist es häufig schwierig, die Flut der Einzelentscheidungen, die durch die Gerichte im Mietrecht ergangen sind, auf den eigenen Einzelfall anzuwenden. Beispielhaft sei hier insbesondere auf Streitigkeiten bezüglich der Höhe des Minderungsrechts eines Mieters bei Mängeln verwiesen. Die Bemessung der sogenannten Minderungsquote obliegt im Streitfall allein dem jeweils zuständigen Gericht und ist nur bedingt vorhersehbar.
Abschließend kann es daher geboten sein, vor Beginn des Mietverhältnisses, beim Auftreten von Problemen während des Mietverhältnisses und insbesondere bei einer Beendigung durch Kündigung und der dann notwendigen Herausgabe der Wohnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Tätigkeitsfelder
Entwurf und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen im privaten und gewerblichen Bereich, Beratung bei Kündigungen und Räumungen, Prüfung von Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen, Geltendmachung von rückständigen Mieten, Wohnungseigentumrecht, Nachbarrecht.
Ansprechpartner
RA Andree Schlick (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
RAin Dr. Melanie Besken