Falsche Buchung wegen undeutlicher Aussprache befreit nicht von Zahlungspflichten
Wer aufgrund eines Dialekts nicht in der Lage ist, sich so deutlich auszudrücken, dass seine Erklärung auch verstanden werden kann, der bleibt mitunter auf den Kosten sitzen. So ging es einer Frau aus Sachsen, die am Telefon im sächsischen Dialekt einen Flug nach Porto buchen wollte, stattdessen aber ein Flugticket nach Bordeaux in Frankreich erhalten […]