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Führerscheinverlust wegen hartnäckigen Falschparkens

Der Entzug der Fahrerlaubnis droht immer dann, wenn die Fahreignung des Betroffenen in Frage steht. Dies ist nicht nur bei Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie bei Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister der Fall. Vielmehr kann die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn eine Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen werden. In einem vom Berliner Verwaltungsgericht entschiedenen Fall waren beim Betroffenen 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden. Die Behörde war daher der Auffassung, dass die Parkverstöße derart häufig aufgetreten seien, dass durch diese Hartnäckigkeit eine gleichgültige Einstellung gegenüber den Verkehrsvorschriften offenbart werde. Das Verwaltungsgericht hat daher den Entzug der Fahrerlaubnis mit Beschluss vom 10.09.2012 bestätigt (AZ.: VG 4 L 271/12).