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Bei falscher Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter die Vorauszahlungen nicht erhöhen!

Ergibt sich aus einer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, dann ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, die künftigen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten angemessen zu erhöhen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.05.2012 (AZ.: VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11) jedoch dann nicht, wenn die vom Vermieter erstellte Nebenkostenabrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Der BGH stellte darauf ab, dass die Vorauszahlungen möglichst realistisch bemessen sein sollen und der Vermieter bei einer inhaltlich falschen Abrechnung aus seiner eigenen Pflichtverletzung nicht noch Vorteile ziehen soll. Die Anpassung der Vorauszahlungen setze vielmehr voraus, dass die Abrechnung auch inhaltlich korrekt sei.