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Rückführung eines entführten Kindes trotz Eingewöhnung an neue Umgebung

Auch nach einer Trennung oder Ehescheidung steht den Eltern üblicherweise das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder weiterhin zu. Dies bedeutet, dass ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils den Aufenthaltsort eines Kindes nicht einfach ändern darf. Das OLG Celle hatte sich mit einem Fall befasst, in welchem die Mutter das Kind nach einer Urlaubsreise in Deutschland behalten hat, obwohl die Familie zuvor gemeinsam in den USA gelebt und auch das Kind sich dort noch aufgehalten hatte. Das OLG Celle ordnete die Rückführung des Kindes zu dem Vater in die USA an. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die sorgeberechtigte Mutter nicht berechtigt sei, das Kind gegen den Willen des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters in Deutschland zurückzuhalten. Dabei sei nicht entscheidend, ob sich das Kind inzwischen an seine neue Umgebung gewöhnt habe (siehe OLG Celle, AZ.: 18 UF 171/11).