Kürzung der Kaskoleistung wegen unbeaufsichtigt gelassener Autoschlüssel am Arbeitsplatz
Die Vollkaskoversicherung ist berechtigt, ihre Leistungen zu kürzen, wenn dem Versicherungsnehmer ein grob fahrlässiges Verhalten zur Last zu legen ist und er dadurch den Eintritt des Versicherungsfalls hervorgerufen hat. Ein solches Leistungskürzungsrecht hatte das OLG Koblenz mit Beschluss vom 14.05.2012 (AZ.: 10 U 1292/11) in einem Fall angenommen, in welchem der Versicherungsnehmer seine Autoschlüssel an […]