Rücktritt vom Reisevertrag bei fünf Stunden längerer Flugzeit
Eine Änderung der Flugdaten mit entsprechend längerer Flugdauer wird von Fluggesellschaften regelmäßig vorgenommen. Wenn damit aber eine wesentliche Änderung der Reiseleistung verbunden ist, dann berechtigt dies den Reisenden, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht hat das AG München mit Urteil vom 06.05.2009 (Az.: 212 C 1623/09) einem Reisenden zugesprochen, der einen Langstreckenflug nach Thailand gebucht hatte. […]