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Entzug der Fahrerlaubnis bei Unterzuckerung am Steuer!

Leidet ein Diabetiker regelmäßig an Unterzuckerung und hat er auf Grund dessen bereits mehrere Unfälle verursacht, dann kann dies dazu führen, dass die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen wird. So ist es einem Mann ergangen, der infolge eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er hatte in einer Baustelle erst mit seinem Wagen eine Betonwand gestreift, war dann ungebremst in Schlangenlinien weitergefahren, geriet ins Schleudern, kollidierte mit der Leitplanke und blieb letztlich quer zur Fahrbahn stehen. Da er bereits mehrere Unfälle im Zusammenhang mit Unterzuckerungen verursacht hatte, holte die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten ein. Danach wurde dem Mann eine Zuckerkrankheit mit schweren Stoffwechselentgleisungen attestiert. Da der Diabetiker dennoch vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel nicht kontrolliert hatte, hielt die Behöre ihn für ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Gegen den Führerscheinentzug setzte sich der Betroffene erfolglos zur Wehr. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte die Entscheidung der Behörde.