Radfahren darf auf Grund von Trunkenheitsfahrt nicht verboten werden.
Das Verbot, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen ist regelmäßig unzulässig, selbst wenn der Radfahrer mit erheblichem Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad erwischt wurde. Zwar kann eine Trunkenheitsfahrt mit der Fahrrad im Einzelfall dazu führen, dass ein Fahrverbot in Bezug auf die Kraftfahrzeugnutzung ausgesprochen wird. Hat aber der Verkehrsteilnehmer gar keinen Führerschein, dann kann ihm das […]