Fristlose Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung von Arbeitskollegen!
Wer seine Arbeitskollegen bedroht und beleidigt, der stört den Betriebsfrieden und kann fristlos gekündigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich das Verhalten wiederholt und der Arbeitgeber bereits erfolglos eine Abmahnung ausgesprochen hatte. In dem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschiedenen Fall hatte eine Bäckereiverkäuferin mehrfach eine Auszubildene im Betrieb beschimpft und in Gegenwart von Kunden kritisiert. […]