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Betreuungs-Wechselmodell setzt Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus.

Nach der Trennung oder Scheidung der Eltern herrscht oft Streit darüber, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen sollen. Eine Regelung, wonach sich der Aufenthalt der Kinder ständig im Wochenwechsel ändert, ist nur ausnahmsweise zulässig. Voraussetzung ist, dass die Eltern in der Lage sind, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das sog. Betreuungs-Wechselmodell funktioniert also regelmäßig nicht gegen den Widerstand eines Elternteils. Oberste Priorität hat stets das Wohl der Kinder. Haben diese durch den ständigen Wechsel keinen Lebensmittelpunkt mehr und können keine Stabilität erfahren, dann ist dies mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. Diese Grundsätze hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 12.01.2010 (Az.: 11 UF 251/09) aufgestellt und im konkreten Fall entschieden, dass die Kinder zwei getrennt lebender Eltern – entgegen der bislang praktizierten Regelung – ihren Aufenthaltsschwerpunkt künftig bei der Kindesmutter haben sollen. Der Vater darf die Kinder nun nur noch an jedem zweiten Wochenende besuchsweise zu sich nehmen.