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Kritische Äußerungen über den Arbeitgeber sind kein Kündigungsgrund!

Äußert sich ein Arbeitnehmer kritisch über seinen Chef, kann dies vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt sein und berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte sich mit einem Fall befasst, in welchem der Kläger seit 1986 in einem Großunternehmen der Automobilindustrie beschäftigt war und sich als Mitglied eines sog. Solidaritätskreises für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzte. Er veröffentlichte ein Informationsschreiben, in welchem in Bezug auf seinen Arbeitgeber u. a. darauf hingewiesen wurde, dass die menschenverachtende Jagd auf Kranke abgelehnt und die verschärfte Aubeutung angegriffen werde. Diese Äußerungen nahm sein Arbeitgeber zum Anlass, das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen. Der betroffene Arbeitnehmer setzte sich jedoch zur Wehr und bekam vor dem Landesarbeitsgericht Recht. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der Kläger seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme nicht verletzt habe. Seine Äußerungen seien vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.