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Anspruch auf Löschung der Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer

Um Betrugsversuche aufdecken zu können, unterhalten die Haftpflichtversicherer ein Hinweis- und Informationssystem (HIS) in Form einer Datenbank, in der Schadenfälle eingepflegt werden. Unter anderem wird dort vermerkt, wenn ein Unfallschaden fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet wurde ohne Vorlage einer Reparaturkostenrechnung. Wird aber eine nachvollziehbare und taugliche Bestätigung über die erfolgte Reparatur des Fahrzeugs vorgelegt, z. B. die Reparaturbestätigung eines Sachverständigen, dann besteht kein schützenswertes Interesse der Versicherungswirtschaft an der Aufrechterhaltung der betreffenden Angaben in der HIS Datenbank. So entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 29.03.2023 (Az.: 242 C 10592/22) und ließ den Einwand des Versicherers nicht gelten, für die Löschung müsse eine Reparaturkostenrechnung vorgelegt werden.