Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer
Ein E-Scooter-Fahrer wurde zur Nachtzeit mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille erwischt. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn daher wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und legte hierbei für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit wie bei motorisierten Kraftfahrzeugen üblich den Wert von 1,1 Promille zugrunde. Der Verurteilte wehrte sich und vertrat die Auffassung, bei E-Scootern sei nicht die […]