Bei einem Promillewert über 1,6 ist die Teilnahme am Straßenverkehr auch mit einem E-Bike nicht mehr erlaubt und hat den Führerscheinentzug zur Folge. Dies musste ein Mann aus dem Kreis Düren erfahren, der mit 2,2 Promille mit seinem E-Bike einen Unfall verursachte. Gegen den Führerscheinentzug setzte er sich erfolglos zur Wehr. Er trug vor, dass seine Barthaare, die als Haarprobe zur weiteren Untersuchung entnommen worden waren, regelmäßig mit alkoholhaltigem Haarwasser kosmetisch behandelt würden und sich dadurch die hohe Alkoholkonzentration erklären ließe. Dies überzeugte das Gericht allerdings nicht. Dieses verwies vielmehr darauf, dass die chemische Analyse der Haarprobe auf den häufigen Konsum alkoholischer Getränke hindeute und sich der betroffene Mann daher als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hätte.