Kein Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises bei mehr als fünf stündiger Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden muss der Reiseveranstalter einer Pauschalreise nicht den gesamten Reisepreis erstatten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.10.2008 (Az.: X ZR 37/08) entschieden. Geklagt hatte ein Reisender, der wegen einer mehr als fünf stündigen Verspätung seines Anschlussfluges eine Pauschalreise nach Island abgebrochen hatte. Er verlangte vom Reiseveranstalter […]