Unwirksame Schönheitsreparaturklausel berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Der Vermieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn die Durchführung der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde. Auch wenn der Vermieter in dem Fall verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen selbst auszuführen, begründet dies kein Recht zur Mieterhöhung. Dies hat der Bundesgerichtshof nun mit Urteil vom 09.07.2008 (Az.: […]