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Reisepreisminderung bei verspäteter Ankunft der Koffer

Bei der Buchung einer Pauschalreise auf einem Kreuzfahrtschiff kann der Reisepreis gemindert werden, wenn das Gepäck nicht pünktlich zu Beginn der Reise auf dem Schiff ankommt. Für jeden verspäteten Tag hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 06.02.2009 (Az.: 132 C 20772/08) eine Reisepreisminderung von 30 % für angemessen erachtet. In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar eine Kreuzfahrt über Silvester gebucht. Die Koffer haben sie am Flughafen aufgegeben. An der Anlegestelle des Schiffes ist das Reisegepäck jedoch nicht eingetroffen. Die Eheleute mussten die ersten fünf Tage und zu ihrem Ärger auch in der Silvesternacht ohne ihr Gepäck auskommen. Wegen entgangener Urlaubsfreude machten sie Schadenersatz und eine Reisepreisminderung von 90 % für 5 Tage geltend. Das Amtsgericht hielt die Forderungen der Reisenden für übersetzt. Es sprach den Klägern nur eine Reisepreisminderung von 30 % für jeden Tag ohne Gepäck zu.  Eine Minderung, die darüber hinausgehe, sei nach Auffassung des Gerichts nicht gerechtfertigt.