Kein Maklerlohn bei falschen Informationen!
Grundsätzlich ist ein Makler berechtigt, Informationen über ein Kaufobjekt, die er von dem Verkäufer erhalten hat, ohne weitere Prüfung an den Interessenten weiterzuleiten. Allerdings muss er diese Informationen, soweit sie für den Kaufentschluss maßgeblich sind, vollständig und wahrheitsgemäß wiedergeben. Andernfalls verliert der Makler seinen Anspruch auf eine Provision. Dies hat das Landgericht Berlin mit Urteil […]