Enter your keyword

Dauerhaftes Lüften wegen Schimmelbefalls ist unzumutbar.

Wenn in einer Mietwohnung Schimmelbefall nur dadurch verhindert werden kann, dass ständig gelüftet wird, dann ist dies für den Mieter unzumutbar und begründet einen Mietmangel. In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München hatte eine Mieterin geklagt, nachdem sich Schimmel in erheblichem Ausmaß in der Wohnung gebildet hatte und die Vermieterin sich unter Hinweis auf unzureichende Lüftung geweigert hatte, den Schimmel zu beseitigen. Das Amtsgericht zog einen Sachverständigen zu Rate, der feststellte, dass die hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen nur durch dauerhaftes Lüften beseitigt werden könne. Dies hielt das Gericht für unzumutbar und sprach der Mieterin wegen der bestehenden Gesundheitsgefahr das Recht zur 100%igen Mietminderung zu (vgl. AG München, Urteil vom 11.06.2011 – Az.: 412 C 11503/09).