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Geringeres Schmerzensgeld wegen Tiergefahr des eigenen Hundes!

Eine Münchnerin ging im Englischen Garten mit ihrem Hund spazieren und wurde bei einer Rangelei von einem anderen Hund gebissen. Durch den Hundbiss erlitt sie eine Blutvergiftung, infolgedessen sie Fieber und starke Schmerzen hatte sowie drei Monate lang arbeitsunfähig war. Sie begehrte nun vor dem Amtsgericht  München Schmerzensgeld. Das Gericht gab ihr jedoch nur teilweise Recht. Die Richterin war der Auffassung, dass der Hund der Klägerin die Rangelei durch sein aggressives Verhalten provoziert habe. Die Tiergefahr des eigenen Hundes müsse bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Auf Grund dessen sprach das Gericht der Münchnerin letztlich 1.000,00 € weniger zu als beansprucht (AG München, Urteil vom 01.04.2011, Az.: 261 C 32374/10).