Enter your keyword

Entschädigung wegen Videoüberwachung am Arbeitsplatz!

Das Landesarbeitsgericht in Hessen hat einer kaufmännischen Angestellten eine Entschädigung von 7.000,00 € zugesprochen, weil sie an ihrem Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum ununterbrochen mit einer Videokamera gefilmt wurde. Das Gericht sah darin eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des Rechts zur informationellen Selbstbestimmung der Mitarbeiterin. Sie sei einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt gewesen, was nicht hinnehmbar sei. Die Höhe der Entschädigung hat das Gericht unter Berücksichtigung der erforderlichen Genugtuung des Opfers bemessen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 25.10.2010, Az.: 7 Sa 1586/09).