Unbeeinflusste Schreibleistung des Erblassers erforderlich für wirksames Testament
Für die Errichtung eines Testamentes gelten besondere Formvorschriften. Wird dieses nicht vor einem Notar errichtet, kann es z. B. eigenhändig geschrieben werden. Dies setzt nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 02.10.2012, AZ.: I – 15 W 231/12) jedoch voraus, dass der Erblasser überhaupt noch in der Lage war, ohne fremde Hilfe eigenhändig zu […]