Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Kollegen auf Facebook
Der Arbeitgeber ist berechtigt, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer seine Kollegen auf Facebook in erheblichem Maße beleidigt hat. Unter Umständen kann jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer seine Arbeitskollegen als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“ auf seiner Facebook-Seite bezeichnet. Der Eintrag war als öffentlich gekennzeichnet und somit für […]