Härtegründe bei Wohnungskündigung
Gegen die Kündigung eines Mietverhältnisses können sich Mieter mit einem Widerspruch zur Wehr setzen und geltend machen, dass durch die Kündigung schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen drohen und aufgrund dieser persönlichen Härte das Mietverhältnis fortzusetzen ist. Typische Unannehmlichkeiten, die stets mit einem Umzug verbunden sind, reichen dafür regelmäßig nicht aus. Macht der Mieter aber beispielsweise geltend, dass er […]