Geltung der StVO-Vorschriften für Tiefgaragennutzer
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung müssen auch in einer Tiefgarage befolgt werden. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 13.02.2013 (AZ.: 343 C 26971/12) selbst dann, wenn sich dort kein Schild mit dem Hinweis auf die Geltung der StVO befindet. In dem entschiedenen Fall war ein Porschefahrer rückwärts aus einer Parklücke in der Tiefgarage […]