Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht generell verboten!
Sofern ein vorformulierter Mietvertrag eine Klausel enthält, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, so ist diese Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unwirksam (vgl. Urteil vom 20.03.2013 – AZ.: VIII ZR 168/12). Der BGH ist der Auffassung, dass eine solche Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, weil die Tierhaltung ohne […]