Bei verkehrswidrigem Parken muss der Autofahrer selbst für einen Schaden einstehen!
Wer sein Fahrzeug verkehrsbehindernd auf einem Bürgersteig parkt, hat einen Schaden selbst zu tragen, den ein Kind mit seinem Fahrrad verursacht. In einem solchen Fall ist auch den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht zur Last zu legen. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 30.07.2009 (Az.: 331 C 5627/09) entschieden. Wie die Richter zur Begründung ausführten, […]