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Psychisch bedingte HWS-Distorsion nach Verkehrsunfall

Besteht lediglich die Möglichkeit, dass ein Unfallopfer infolge eines Verkehrsunfalls eine psychisch bedingte HWS-Distorsion erlitten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Unfalloper muss die Kausalität zwischen Unfall und psychischer Belastung nachweisen. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Urteil vom 17.05.2018 (AZ.: 12 U 169/16).

In dem zugrunde liegende Fall klagte ein Medizinproduktberater nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz mit der Behauptung, er habe wegen des Unfalls eine HWS-Distorsion erlitten, die zu einer Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit geführt habe. Hierdurch sei ihm ein mit seinem Arbeitgeber vereinbarter Bonus entgangen. Nachdem das Landgericht Cottbus die Schadensersatzklage abgewiesen hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Klägers zurück. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es dem Kläger nicht gelungen sei, das von ihm geschilderte Beschwerdebild biomechanisch kausal auf den Verkehrsunfall zurückzuführen. Es könne zwar ein ursächlicher Zusammenhang zum Geschehen bestehen, wenn aufgrund des Unfalls eine psychische Belastung mit Krankheitswert entstehe, die eine HWS-Distorsion verursache. Diesbezüglich blieb der Kläger jedoch beweispflichtig, womit er mit seiner Klage keinen Erfolg hatte.