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Falschangaben können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen

In einem vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelten Fall hat eine Ehefrau nach der Trennung von ihrem Ehemann Unterhaltsansprüche geltend gemacht. Sie hat im Verfahren aber verschwiegen, dass sie inzwischen einen Mini-Job angefangen hatte und selbst über Einkünfte verfügte. Stattdessen gab sie wahrheitswidrig an, dass sie sich Geld von Verwandten geliehen hätte, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der Ehemann konnte nachweisen, dass diese Angaben falsch waren. Infolge der Falschangaben der Frau hielt das Gericht es für grob unbillig, wenn der Mann gleichwohl Unterhalt zahlen müsse. Es hat den Unterhaltsanspruch der Frau daher verneint. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 3 OF 92/17)