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Kein Kündigungsgrund trotz Beleidigung des Chefs als Psychopathen

In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall wurde die vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche Kündigung für unbegründet gehalten, obwohl der betroffene Arbeitnehmer seinen Chef als Psychopathen bezeichnet hatte. Das Gericht war der Auffassung, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung nicht gegeben sei. Zwar könne eine solche grobe Beleidigung als Ehrverletzung des Vorgesetzten grundsätzlich zur Kündigung berechtigen. Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter den Chef aber nicht direkt beleidigt, sondern in Gegenwart seiner Kollegen beschimpft, nachdem er zuvor anlässlich eines Personalgesprächs von seinem Chef des Raumes verwiesen worden war. Bei einer solchen Konstellation müsse nach Auffassung des Gerichts zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2014, AZ.: 5 Sa 55/14).